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BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Dortmund - S 5 AL 427/07
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AL 112/11
- BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
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- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R
Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres …
Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
Bei den Fragen nach den Anforderungen für die Annahme "von grober Fahrlässigkeit" hinsichtlich des Erkennens des Wegfalls der Voraussetzungen für die Bewilligung von Übbg verkennt die Beschwerdebegründung, dass es sich dabei um keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage handelt; sie betrifft die tatsächliche Würdigung im konkreten Einzelfall und lässt sich nicht einheitlich für alle Fälle beantworten (…vgl BSGE 47, 180, 181 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 20 f; BSG Beschluss vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - Juris RdNr 7; Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 sowie Senatsbeschluss vom 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B; stRspr). - BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines …
Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
Bei den Fragen nach den Anforderungen für die Annahme "von grober Fahrlässigkeit" hinsichtlich des Erkennens des Wegfalls der Voraussetzungen für die Bewilligung von Übbg verkennt die Beschwerdebegründung, dass es sich dabei um keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage handelt; sie betrifft die tatsächliche Würdigung im konkreten Einzelfall und lässt sich nicht einheitlich für alle Fälle beantworten (vgl BSGE 47, 180, 181 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 20 f; BSG Beschluss vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - Juris RdNr 7;… Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 sowie Senatsbeschluss vom 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B; stRspr).
- BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer …
Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
Da nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ausgelaufenes Recht in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung hat, hätte in der Beschwerdebegründung im Einzelnen dargelegt werden müssen, dass und weshalb den aufgeworfenen Fragen zum Übbg gleichwohl noch Klärungsbedarf zukommt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; stRspr). - BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen
Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
Bei den Fragen nach den Anforderungen für die Annahme "von grober Fahrlässigkeit" hinsichtlich des Erkennens des Wegfalls der Voraussetzungen für die Bewilligung von Übbg verkennt die Beschwerdebegründung, dass es sich dabei um keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage handelt; sie betrifft die tatsächliche Würdigung im konkreten Einzelfall und lässt sich nicht einheitlich für alle Fälle beantworten (…vgl BSGE 47, 180, 181 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 20 f; BSG Beschluss vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - Juris RdNr 7;… Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 sowie Senatsbeschluss vom 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B; stRspr). - BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B
Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
Bei den Fragen nach den Anforderungen für die Annahme "von grober Fahrlässigkeit" hinsichtlich des Erkennens des Wegfalls der Voraussetzungen für die Bewilligung von Übbg verkennt die Beschwerdebegründung, dass es sich dabei um keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage handelt; sie betrifft die tatsächliche Würdigung im konkreten Einzelfall und lässt sich nicht einheitlich für alle Fälle beantworten (…vgl BSGE 47, 180, 181 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 20 f; BSG Beschluss vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - Juris RdNr 7; Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 sowie Senatsbeschluss vom 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B; stRspr).